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AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen (Leistungen) zwischen bremer-hundegang.de, im Folgenden b-hg genannt,

und dem/der Auftraggeber/-in, im Folgenden AG genannt.

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Der Vertrag wird als Abonnement abgeschlossen. Der AG überweist einen vereinbarten Betrag durchgehend monatlich auf das im Vertrag genannte Konto.

Der Monat Juli wird von b-hg komplett als Urlaubszeit reserviert und ist NICHT Bestandteil des Abos. Die Zahlung wird für diese Zeit ausgesetzt. Bestandteil des Abos sind jedoch trotz nicht erbrachter Leistung sämtliche Feier- und Brückentage, die Werktage zwischen Weihnachten und Neujahr sowie Urlaubs- bzw. Fehltage seitens des AGs.

Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Der erste Monat gilt als Probezeit und kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden.

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Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Hundebetreuung wird diese schriftlich festgehalten. Nach Schlüsselübergabe verpflichtet sich b-hg, den Schlüssel an keine unbefugten Personen auszuhändigen. b-hg haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. Für fahrlässige bzw. nicht verschuldete Schäden übernimmt b-hg keine Haftung. Durch Sorgfalt wird vielmehr versucht, Schäden jeglicher Art zu vermeiden oder zu mindern.

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b-hg verpflichtet sich, den Hund artgerecht zu halten bzw. auszuführen und das TschG und dessen Nebenbestimmungen zu beachten, sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen. b-hg garantiert, den Hund des AGs mit größtmöglicher Sorgfalt, Verantwortung und Sachkenntnis auszuführen.

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Der Gassiservice umfasst den Auslauf mit dem Hund von zwei Stunden im Mittel reiner Nettolaufzeit. Der Auslauf erfolgt nach anfänglicher Eingewöhnung im Freilauf zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Gruppenhaltung).

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Im Krankheitsfall oder bei extremen Wetterverhältnissen hat b-hg das Recht, die Betreuung oder den Gassi-Service abzusagen bzw. zu verkürzen.

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b-hg haftet nicht, wenn der Hund durch die Gruppenhaltung oder den Freilauf zu Schaden kommt. Dem AG sind die Risiken der Gruppenhaltung und des Freilaufs bewusst.

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Auch bei größter Sorgfalt kann es passieren, dass sich ein Tier durch äußere Einflüsse aus der Hundebetreuung entfernt und nicht mehr auffindbar ist.

In diesem Fall kann b-hg keinen Schadensersatzanspruch übernehmen.

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b-hg haftet nicht für Krankheiten, Infektionen, Verletzungen jeglicher Art, die dem Hund während der Betreuungszeit zustoßen.

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Zivilrechtliche Schadenhaftung schließt b-hg vertraglich aus.

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Hält b-hg eine tierärztliche Untersuchung oder Behandlung für dringend erforderlich, so willigt der AG darin ein, dass der Hund namens und im Auftrag des AGs unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird. Der AG verpflichtet sich, die dadurch entstehenden Kosten und Nebenkosten zu tragen und b-hg von Ansprüchen Dritter freizuhalten.

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Der AG bleibt während der Betreuungszeit durch b-hg Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltegefährdungshaftung).

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Der AG versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht . Der AG versichert außerdem, dass sein Hund ordnungsgemäß angemeldet und gechippt ist.

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Der AG versichert, dass der Hund vor Abholung durch b-hg mindestens zwei Stunden vor Beginn der Betreuung nicht gefressen hat. Dies vermindert deutlich das Risiko einer Magendrehung. Gerne übernimmt b-hg die Fütterung, wenn der Hund wieder zu Hause abgeliefert wird.

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Dem AG ist bekannt, dass die Läufigkeit einer Hündin rechtzeitig bekannt gegeben werden muss. Sollte der AG die Läufigkeit der Hündin nicht rechtzeitig bemerken und anzeigen, so übernimmt der Gassiservice für die Folgen eines Deckungsaktes keine Haftung. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des AGs.

b-hg behält sich vor, Hündinnen während der Läufigkeit nicht zum Gassiservice mitzunehmen.

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Der AG hat b-hg über sämtliche Besonderheiten des Hundes vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.).

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Der AG versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.

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Der AG verpflichtet sich ebenfalls, Änderungen des Gesundheitszustandes des Hundes sofort mitzuteilen, insbesondere im Falle einer ansteckenden Krankheit.

Für evtl. Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der AG (z.B. Behandlungskosten anderer Hunde).

Der AG haftet uneingeschränkt für Schäden oder Verletzungen am Hund und auch für solche, die vom Hund verursacht wurden.
Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit gegenüber Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der AG.


Während des Abhol- und Bringservices haftet b-hg nicht für Schäden/ Beschmutzung in der Wohnung, die vom eigenen Hund verursacht werden.
 

Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Informationen über den Hund und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten durch b-hg erfolgt nicht.

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Dem AG ist bekannt, dass bei b-hg Fotografien von seinem Hund angefertigt werden und diese auch veröffentlicht werden und zu Werbezwecken genutzt werden dürfen.

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